Highlights
der VdK Kraftfahrtversicherung für Taxi/Mietwagen |
• Selbstbeteiligung in
der Kraftfahrt-Haftpflicht
Mit der KH-Selbstbeteiligung von 1.000 EUR fällt nicht nur der
Beitrag geringer aus. Auch Rückstufungen des Schadenfreiheitsrabatts
werden vermieden. Schon nach einem geringen schadenfreien Zeitraum
ist die Selbstbeteiligung "wieder eingefahren", wenn es
doch zu einem Unfall kommen sollte. |
• Sondereinstufung für Existenzgründer
Ihr Kunde ist Existenzgründer und Einzelkonzessionär? Wird
sein Fahrzeug von maximal einem weiteren angestellten Fahrer gefahren,
bieten wir eine Sondereinstufung in Haftpflicht und Vollkasko. |
• Konzessionsnachlass
Für Unternehmer mit bis zu 3 Konzessionen am Betriebssitz gewähren
wir Konzessionsnachlässe. |
• Flottenversicherung
Wir bieten individuelle Lösungen für Fahrzeug-Flotten. Bereits
ab 5 Taxen und / oder Mietwagen kommt Ihr Kunde in den Genuss des
Beitragssatzmodells - alle Fahrzeuge erhalten einen einheitlichen
Beitragssatz - auch in der Teilkasko! |
• Typklassenbremse in Voll- und Teilkasko für Taxen und
Mietwagen
Auch wenn die Vollkasko-Typklasse über 27, die Teilkasko-Typklasse
über 25 liegt, unser Kaskobeitrag bleibt unverändert. |
• Taxi-Schutzbrief
Der VdK-Taxi-Schutzbrief für bei uns versicherte Taxen / Mietwagen. |
• Lotsenversicherung
Die Haftpflichtversicherung für das gelegentliche Führen
und Benutzen fremder Fahrzeuge. Spezieller Versicherungsschutz für
Taxenvereinigungen, Funkzentralen und Unternehmer, die alle Fahrzeuge
bei der VdK versichert haben. |
• Kostenübernahme für die Ersatztaxe nach Diebstahl
Im Falle einer Totalentwendung der Taxe sorgen wir bei Bedarf für
eine Ersatztaxe und übernehmen für die Anmietung die Kosten
bis zum Abschluss der Regulierung. |